{"id":3723,"date":"2022-11-25T11:45:58","date_gmt":"2022-11-25T10:45:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/immobilien-notar\/?p=3723"},"modified":"2022-11-25T11:48:27","modified_gmt":"2022-11-25T10:48:27","slug":"uebertragung-immobilien-vorteile-vermoegensverwaltende-personengesellschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.immobilien-kaufen-frankfurt.de\/fachbeitraege-publikationen\/uebertragung-immobilien-vorteile-vermoegensverwaltende-personengesellschaft\/","title":{"rendered":"\u00dcbertragung von Immobilien an die Kinder oder Enkel: Vorteile durch eine verm\u00f6gensverwaltende Personengesellschaft"},"content":{"rendered":"
Von Sonja Reiff, Notarin<\/strong><\/p>\n Wenn Sie Immobilien besitzen, ist es h\u00e4ufig sinnvoll, schon zu Lebzeiten Teile oder ganze Immobilien an die Kinder oder Enkel zu \u00fcbertragen. So k\u00f6nnen Sie die recht hohen Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreibetr\u00e4ge innerhalb der Familie mehrfach in Anspruch nehmen. Eine M\u00f6glichkeit hierf\u00fcr ist die Gr\u00fcndung einer verm\u00f6gensverwaltenden Personengesellschaft. Diese er\u00f6ffnet interessante Gestaltungsm\u00f6glichkeiten.<\/p>\n <\/p>\n Werden Immobilien vererbt, fallen oft Erbschaftssteuern an \u2013 insbesondere bei den vielfach stark gestiegenen Immobilienpreisen. Daher ist es h\u00e4ufig sinnvoll, schon zu Lebzeiten Teile oder ganze Immobilien an die Kinder zu \u00fcbertragen.<\/p>\n So k\u00f6nnen die recht hohen Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreibetr\u00e4ge der Kinder in H\u00f6he von 400.000 \u20ac bzw. der Enkel in H\u00f6he von 200.000 \u20ac mehrfach ausgenutzt werden. Vergehen nach einer entsprechenden Schenkung 10 Jahre, entsteht der Steuerfreibetrag n\u00e4mlich neu und kann im Rahmen von weiteren Schenkungen oder Erbschaften erneut ausgenutzt werden.<\/p>\n Gerade bei werthaltigen Immobilien ist in vielen F\u00e4llen eine \u00dcbertragung der gesamten Immobilie auf die Kinder nicht m\u00f6glich, ohne dass hierbei Schenkungssteuer entsteht. Um dies zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, nur einen entsprechenden Teil der Immobilie zu \u00fcbereignen.<\/p>\n Findet eine einfache \u00dcbertragung von Miteigentumsanteilen an die Kinder statt, dann sind die Eltern mit den Kindern gemeinsame Eigent\u00fcmer, sogenannte Bruchteilseigent\u00fcmer. Dies birgt Risiken.<\/p>\n Gibt es zum Beispiel doch einmal Streit in der Familie, kann ein Miteigent\u00fcmer die Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft fordern. Findet dann keine Einigung und kein einvernehmlicher Verkauf des Hausgrundst\u00fccks oder der Eigentumswohnung statt, erfolgt eine Teilungsversteigerung \u00fcber das Gericht.<\/p>\n Zudem haben alle Bruchteilseigent\u00fcmer grunds\u00e4tzlich gleiche Rechte. Der \u00fcbertragene Elternteil kann nicht ohne Weiteres die Immobilienverwaltung alleine \u00fcbernehmen.<\/p>\n H\u00e4ufig ist es auch gew\u00fcnscht, die Haftung der Kinder oder Enkel zu beschr\u00e4nken, insbesondere wenn diese noch minderj\u00e4hrig sind.<\/p>\n Vereinbarungen zu diesen Fragen k\u00f6nnen mit der Gr\u00fcndung einer Familiengesellschaft und Einbringung der Immobilie in diese rechtssicher festgelegt werden.<\/p>\n In der Regel ist die Gr\u00fcndung einer Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts) sinnvoll. Da nur in der Kommanditgesellschaft (KG) eine Haftungsbeschr\u00e4nkung gegeben ist, ist oft diese die optimale Rechtsform.<\/p>\n Die KG hat einen pers\u00f6nlich haftenden Gesellschafter, den Komplement\u00e4r und mindestens einen oder mehrere Kommanditisten, deren Haftung auf die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage beschr\u00e4nkt ist.<\/p>\n In der Regel \u00fcbernehmen dann die Eltern die Komplement\u00e4rstellung, die auch zur Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Gesellschaft berechtigt. Die Kinder bekommen Kommanditbeteiligungen.<\/p>\n Wenn keine Person die pers\u00f6nliche Haftung \u00fcbernehmen soll, kann als Komplement\u00e4rin auch eine GmbH eingesetzt und eine GmbH & Co.KG gegr\u00fcndet werden.<\/p>\n Die KG hat als Personengesellschaft im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften (z.\u00a0B. GmbH) den Vorteil, dass Eink\u00fcnfte aus der Verwaltung der Immobilie nicht der Gewerbesteuer unterliegen, sondern als private Eink\u00fcnfte aus Vermietung und Verpachtung gelten. Sie unterliegen damit lediglich der Einkommenssteuer der Gesellschafter. Sowohl die Eltern als auch die Kinder k\u00f6nnen jeweils ihre eigenen Steuerfreibetr\u00e4ge nutzen. Ferner f\u00e4llt keine K\u00f6rperschaftssteuer an.<\/p>\n Es kann geregelt werden, was im Erbfall passieren soll. So wird h\u00e4ufig in den Gesellschaftsvertr\u00e4gen aufgenommen, dass nur bestimmte Erben in die Gesellschafterstellung eintreten d\u00fcrfen: Beispielsweise k\u00f6nnen dann nur Kinder Gesellschafter werden, aber nicht deren Ehegatten.<\/p>\n Auch wird h\u00e4ufig bestimmt, dass die Gesellschaft bei K\u00fcndigung eines Gesellschafters fortbesteht und der k\u00fcndigende Gesellschafter ausscheidet. Sollte zudem ein Gesellschafter gegen seine Gesellschafterpflichten versto\u00dfen, kann er ebenfalls aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. \u00a0Sie k\u00f6nnen zudem festlegen, ob und in welcher H\u00f6he der ausscheidende Gesellschafter eine Abfindung erh\u00e4lt und wie dieses zu berechnen ist.<\/p>\n Weiterhin ist es m\u00f6glich, den Kindern durch Gesellschaftsvertrag aufzugeben, dass sie mit ihren Ehepartnern Ehevertr\u00e4ge schlie\u00dfen und die Gesellschaftsanteile aus einem Zugewinnausgleich herausnehmen.<\/p>\n Die Gr\u00fcndung einer Familien-KG unter Einbringung einer Immobilie und \u00dcbertragung von Kommanditbeteiligungen auf die Kinder bietet viele rechtliche sowie steuerliche Vorteile und individuelle Gestaltungsm\u00f6glichkeiten.<\/p>\n Eine ausf\u00fchrliche Beratung durch Notar und Steuerberater sollte vor Vertragserstellung aber stets erfolgen.<\/p>\n Weitere Informationen zum Thema Immobilien & Erbe<\/strong><\/p>\n Die lebzeitige \u00dcbertragung von Immobilien oder auch Immobilienschenkung<\/a><\/p>\n Der Kauf einer Eigentumswohnung – Unterschiede zum Kauf eines Einfamilienhauses<\/a><\/p>\nSchenkungsfreibetr\u00e4ge nutzen und Erbschaftssteuer vermeiden<\/h2>\n
Die Teil\u00fcbertragung von Immobilienbesitz sinnvoll gestalten<\/h2>\n
Immobilien\u00fcbertragung durch Gr\u00fcndung einer Personengesellschaft<\/h3>\n
Weitere Vorteile der immobilienverwaltenden Familiengesellschaft sind die vielen Gestaltungsm\u00f6glichkeiten im Gesellschaftsvertrag.<\/h3>\n
Fazit: Gr\u00fcndung einer Kommanditgesellschaft zur lebzeitigen \u00dcbertragung von Immobilien<\/h2>\n