{"id":3718,"date":"2022-11-03T15:21:40","date_gmt":"2022-11-03T14:21:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/immobilien-notar\/?p=3718"},"modified":"2022-11-03T16:24:26","modified_gmt":"2022-11-03T15:24:26","slug":"das-schenken-oder-das-vererben-von-immobilien-koennte-ab-2023-teurer-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.immobilien-kaufen-frankfurt.de\/fachbeitraege-publikationen\/das-schenken-oder-das-vererben-von-immobilien-koennte-ab-2023-teurer-werden\/","title":{"rendered":"Das Schenken oder das Vererben von Immobilien k\u00f6nnte ab 2023 teurer werden"},"content":{"rendered":"
Sonja Reiff, Notarin – Stand November 2022<\/strong><\/p>\n Durch ein bislang wenig beachtetes Gesetz und dessen geplante \u00c4nderung k\u00f6nnte das Vererben und Schenken von Immobilien bald deutlich teurer werden. Konkret geht es um das Jahressteuergesetz 2022 und die damit verbundene steuerliche Bewertung von Immobilien. Wenn Sie planen, eine Immobilie als Schenkung z. B. an Ihre Kinder zu \u00fcbertragen, sollten Sie dies beachten und gegebenenfalls schnell handeln.<\/p>\n <\/p>\n Das Jahressteuergesetz 2022 befindet sich gerade im Gesetzgebungsverfahren. Der Bundesrat wird dem Gesetz voraussichtlich Ende des Jahres zustimmen.<\/p>\n Mit diesem Gesetz soll auch eine Anpassung des Bewertungsgesetzes dahin gehend erfolgen, dass die Regelungen zur Bewertung von Immobilien angepasst werden.<\/p>\n \u00dcbertragen zum Beispiel Eltern bereits zu Lebzeiten ein Wohnhausgrundst\u00fcck oder eine Eigentumswohnung an ihre Kinder oder kommt es zum Erbfall und eine Immobilie wird vererbt, dann ist immer die Frage, ob Schenkungs- oder Erbschaftssteuer entsteht.<\/p>\n Kinder haben einen Steuerfreibetrag in H\u00f6he von 400.000 \u20ac nach jedem Elternteil. Erhalten sie daher eine Schenkung oder Erbschaft bis zu einem Wert von 400.000 \u20ac, fallen keine Steuern an. Wird der Betrag aber \u00fcberschritten, f\u00e4llt Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an.<\/p>\n Gerade wenn die Eltern Eigent\u00fcmer von einer oder mehreren Immobilien sind, werden die Steuerfreibetr\u00e4ge schnell \u00fcberschritten. Dann ist es oft sinnvoll, bereits zu Lebzeiten Immobilien oder Teile von diesen an die Kinder zu \u00fcbertragen. Vergehen n\u00e4mlich nach der Schenkung 10 Jahre, entsteht der Steuerfreibetrag erneut und kann noch einmal durch Schenkung oder im Erbfall ausgenutzt werden.<\/p>\n Werden daher Immobilien<\/a> unentgeltlich oder durch Erbfall \u00fcbertragen, \u00fcberpr\u00fcft das Finanzamt, ob Steuern anfallen. Die Bewertung der Immobilien richtet sich nach dem Bewertungsgesetz.<\/p>\n Durch das Jahressteuergesetz 2022 soll nun dieses Bewertungsgesetz ge\u00e4ndert werden. Experten gehen davon aus, dass dies zu h\u00f6heren Werten bei der Bewertung von Immobilien f\u00fchren wird. So werden dann die Steuerfreibetr\u00e4ge bei Immobilien\u00fcbertragungen schneller \u00fcberschritten werden und es drohen h\u00f6here Steuern.<\/p>\n Die \u00c4nderungen des Bewertungsgesetzes sollen f\u00fcr alle \u00dcbertragungen nach dem 31. Dezember 2022 in Kraft treten.<\/p>\n Wenn Sie ohnehin die schenkungsweise \u00dcbertragung von Immobilien planen, kann es daher sinnvoll sein, diese noch im Jahr 2022 vorzunehmen.<\/p>\n Gerne beraten Sie unsere Notare<\/a> in dieser Angelegenheit und k\u00fcmmern sich um die Beurkundung sowie Erledigung der notwendigen Formalit\u00e4ten.<\/p>\nDie Anpassung des Jahressteuergesetzes 2022 und seine m\u00f6glichen Folgen f\u00fcr Besteuerung<\/h2>\n