{"id":3539,"date":"2022-06-27T17:18:13","date_gmt":"2022-06-27T15:18:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/immobilien-notar\/?page_id=3539"},"modified":"2023-12-12T10:50:38","modified_gmt":"2023-12-12T09:50:38","slug":"faq-haeufig-gestellte-fragen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.immobilien-kaufen-frankfurt.de\/faq-haeufig-gestellte-fragen\/","title":{"rendered":"FAQ – H\u00e4ufig gestellte Fragen"},"content":{"rendered":"
<\/p>\n
Welche Aufgaben hat der Notar beim Immobilienkauf?<\/a><\/p>\n Wer sucht den Notar beim Verkauf einer Immobilie aus?<\/a><\/p>\n Wer bezahlt den Notar?<\/a><\/p>\n Was sollte gekl\u00e4rt sein, bevor es zum Notar geht?<\/a><\/p>\n Welche Aufgaben \u00fcbernimmt der Notar vor dem Beurkundungstermin?<\/a><\/p>\n Wie l\u00e4uft die Beurkundung des Immobilienkaufs beim Notar ab?<\/a><\/p>\n Wie geht es nach der Beurkundung weiter?<\/a><\/p>\n Wann muss die Zahlung des Kaufpreises erfolgen?<\/a><\/p>\n Welche Nebenkosten sind mit einem Immobilienkauf verbunden?<\/a><\/p>\n Was ist eine Auflassungsvormerkung?<\/a><\/p>\n Was ist eine Grundschuld?<\/a><\/p>\n Was ist ein Treuhandkonto oder Notaranderkonto?<\/a><\/a><\/p>\n <\/p>\n Der Notar beurkundet<\/strong> im Beisein von Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer den Kaufvertrag einer Immobilie. Er k\u00fcmmert sich um die notwendige Kommunikation mit Beh\u00f6rden<\/strong>, informiert, ber\u00e4t und sorgt daf\u00fcr, dass der Eigent\u00fcmerwechsel rechtssicher<\/strong> erfolgen kann.<\/p>\n Der Kauf bzw. Verkauf von Grundst\u00fccken, H\u00e4usern, Wohnungen oder anderer Immobilien kann in Deutschland nur mit Beteiligung eines Notars erfolgen. Dies schreibt das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch (\u00a7 313b BGB) vor.<\/p>\n Eine wesentliche Aufgabe des Notars ist hierbei der Schutz beider Vertragsparteien<\/strong>. Der Verk\u00e4ufer ist davor zu bewahren, sein Eigentum ohne Bezahlung zu verlieren. Ebenso soll der K\u00e4ufer nicht den Kaufpreis bezahlen, ohne dass er in den Besitz der Immobilie kommt.<\/p>\n Der Notar haftet f\u00fcr die korrekte Abwicklung des Immobilienverkaufs<\/strong>. Der Verkaufsprozess sowie die Vereinbarungen zwischen Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer werden im Notarvertrag als notariell beurkundeten Immobilienkaufvertrag festgehalten.<\/p>\n Dar\u00fcber hinaus sorgt der Notar f\u00fcr einen rechtssicheren, ordnungsgem\u00e4\u00dfen Ablauf des Immobilienverkaufs. Im Vorfeld kl\u00e4rt er offene Fragen und sorgt daf\u00fcr, dass alle ben\u00f6tigten Unterlagen vorliegen. So m\u00fcssen beispielsweise m\u00f6gliche Grundbuchlasten<\/strong> gekl\u00e4rt werden, die \u00dcbergabe- und Zahlungsmodalit\u00e4ten<\/strong> sind zu besprechen, ebenso wie der Umgang mit eventuell vorhandenen Mietverh\u00e4ltnissen.<\/p>\n Anschlie\u00dfend erstellt der Notar den Entwurf des Immobilienkaufvertrages<\/strong> und sendet diesen den Vertragsparteien zu. Besteht mit dem Entwurf beiderseitiges Einverst\u00e4ndnis, erfolgt der eigentliche Beurkundungstermin<\/strong>. In diesem wird der Vertrag nochmals vorgelesen. Mit Unterzeichnung des Immobilienkaufvertrages im Beisein des Notars wird dieser zu einer rechtsicheren Urkunde und f\u00fcr den Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer verbindlich.<\/p>\n <\/a>Nach der Beurkundung k\u00fcmmert sich der Notar um den reibungslosen Vollzug des Vertrages<\/strong>. Wenn alle Voraussetzungen erf\u00fcllt und der Kaufpreis sowie die Grundsteuer bezahlt sind, veranlasst der Notar die \u00dcbertragung des Immobilieneigentums an den neuen Besitzer. Abschlie\u00dfend pr\u00fcft er nochmal, dass die Umschreibung im Grundbuchamt<\/strong> korrekt erfolgt ist.<\/p>\n <\/a>Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wer beim Verkauf von Grundst\u00fccken in Deutschland den Notar ausw\u00e4hlt. Hier besteht Wahlfreiheit. Beide Parteien k\u00f6nnen sich gemeinsam f\u00fcr einen Notar entscheiden. Meist ist es jedoch der K\u00e4ufer, der den Notar bestimmt.<\/p>\n Die Notarkosten beim Immobilienverkauf, dessen Auslagen sowie Geb\u00fchren des Grundbuchamts \u00fcbernimmt in der Regel der K\u00e4ufer. Auch hier gibt es jedoch keine gesetzlichen Vorgaben. Abweichende Regelungen \u00fcber die Kostenverteilungen sind m\u00f6glich. Diese sollten ebenfalls notariell beurkundet werden.<\/p>\n Auch wenn der K\u00e4ufer die gesamten Notar- und Grundbuchkosten<\/strong> \u00fcbernimmt, haften beide Vertragsparteien gesamtschuldnerisch f\u00fcr deren Begleichung.<\/p>\n <\/a>Die H\u00f6he der Notarkosten sowie weitere Geb\u00fchren, z.B. f\u00fcr die \u00c4nderungen im Grundbuch, sind im Gerichts- und Notarkostengesetz<\/strong> (GNotKG) geregelt. Sie berechnen sich unabh\u00e4ngig vom Arbeitsaufwand und betragen rund 2 Prozent vom Kaufpreis.<\/p>\n Hier finden sie ein paar Beispiele f\u00fcr die Grundbuch- und Notarkosten<\/a> beim Immobilienkauf.<\/p>\n Bevor es zum Notar geht, sollten Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer grundlegende Einigkeit zum Immobiliengesch\u00e4ft<\/strong> erzielt haben. Hierzu geh\u00f6ren:<\/p>\n Da eine sp\u00e4tere Sachm\u00e4ngelhaftung in der Regel im Immobilienkaufvertrag ausgeschlossen wird, sollte der K\u00e4ufer das Objekt eingehend besichtigt haben und ggf. durch einen Sachverst\u00e4ndigen begutachten lassen.<\/p>\n Zur Wahrung seiner Interessen kann es f\u00fcr Verk\u00e4ufer sinnvoll sein, sich \u00fcber die Bonit\u00e4t des K\u00e4ufers zu informieren.<\/p>\n <\/a>Der Notar<\/strong> ist zur Neutralit\u00e4t<\/strong> verpflichtet. Er darf weder im Interesse des Verk\u00e4ufers oder K\u00e4ufers agieren. In dieser Funktion ber\u00e4t der Notar jedoch ausschlie\u00dflich zu den rechtlichen Aspekten des Verkaufsprozesses und sorgt f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe, rechtssichere Abwicklung des Eigent\u00fcmerwechsels. Eine Bonit\u00e4tspr\u00fcfung oder eine Bewertung, ob die getroffenen Vereinbarungen f\u00fcr beide Seiten gleicherma\u00dfen vorteilhaft sind, geh\u00f6ren nicht zu seinen Aufgaben.<\/p>\n Vor dem Beurkundungstermin pr\u00fcft der Notar die juristischen Voraussetzungen f\u00fcr den Immobilienverkauf und sorgt daf\u00fcr, dass alle notwendigen Unterlagen und Angaben zur Erstellung des Immobilienkaufvertrages<\/strong> zur Verf\u00fcgung stehen. Sofern notwendig findet hierzu ein Vorgespr\u00e4ch im Notariat statt.<\/p>\n Unter anderem sind zur Vorbereitung des Beurkundungstermins folgende Punkte relevant:<\/p>\n Hat der Notar alle f\u00fcr den Vertrag relevanten Informationen zusammen, erstellt er einen Entwurf des Immobilienkaufvertrages und sendet diesen den Vertragsparteien zu.<\/p>\n <\/a>Hinweis:<\/em><\/strong> F\u00fcr den Entwurf Ihres Immobilienkaufvertrages ben\u00f6tigen wir detaillierte Daten zur Immobilie sowie zu den Vertragsparteien. F\u00fcr die Vorbereitung zum Termin in unserem Notarb\u00fcro haben wir Ihnen eine kleine Checkliste zum Immobilienkauf<\/a> vorbereitet.<\/p>\n Die Beurkundung eines Immobilienkaufvertrages erfolgt in der Regel in einem Vor-Ort-Termin im Notariat<\/strong>. Sie dauert etwa 45 – 60 Minuten.<\/p>\n Zuerst m\u00fcssen sich Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer durch Vorlage eines Personaldokumentes ausweisen. Anschlie\u00dfend verliest der Notar den Vertragsentwurf. Juristische Fachbegriffe und erkl\u00e4rungsbed\u00fcrftige Formulierungen im Vertrag werden hierbei erl\u00e4utert.<\/p>\n <\/a>Nach dem Verlesen des Vertragsentwurfes k\u00f6nnen die Beteiligten Fragen stellen und ggf. letzte Korrekturen vornehmen lassen.<\/p>\n Mit der Unterzeichnung des Immobilienkaufvertrages<\/strong> wird das Dokument und damit der Verkauf der Immobilie bzw. des Grundst\u00fccks rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n Haben Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer den Grundst\u00fcckskaufvertrag oder Immobilienkaufvertrag beim Notar unterzeichnet, sind noch etliche Dinge zu erledigen, bis die Eigent\u00fcmerwechsel vollzogen werden kann.<\/p>\n Ihr Notar k\u00fcmmert sich nun z.B. um<\/p>\n Liegen alle notwendigen Voraussetzungen f\u00fcr den Eigent\u00fcmerwechsel<\/strong> vor, teilt der Notar dem K\u00e4ufer den F\u00e4lligkeitstermin des Kaufpreises<\/strong> mit.<\/p>\n Sobald er die Eingangsbest\u00e4tigungen f\u00fcr die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises sowie der Grunderwerbssteuer vorliegen hat, veranlasst der Notar beim Grundbuchamt die Umschreibung des Immobilieneigentums auf den K\u00e4ufer.<\/p>\n <\/a>Nachdem die Umschreibung im Grundbuch<\/strong> erfolgt ist, \u00fcberpr\u00fcft er abschlie\u00dfend noch die Vollzugsmitteilung des Grundbuchamtes. Damit stellt er sicher, dass alle Eintragungen und L\u00f6schungen korrekt vorgenommen wurden.<\/p>\n Die genaue Zahlungsabwicklung beim Immobilienkauf wird im Immobilienkaufvertrag geregelt.<\/p>\n Der K\u00e4ufer muss die Zahlung jedoch grunds\u00e4tzlich erst leisten, wenn er damit zu 100 Prozent unbelastetes Eigentum am Grundst\u00fcck, an der Immobilie oder an der Eigentumswohnung erwirbt.<\/p>\n Dies ist dann der Fall, wenn<\/p>\n Bis alle Zahlungsvoraussetzungen f\u00fcr einen Immobilienkauf in Deutschland vorliegen, dauert es in der Regel 3 bis 5 Wochen. Der Notar pr\u00fcft, dass sie s\u00e4mtlich erf\u00fcllt sind und \u00fcbersendet anschlie\u00dfend die F\u00e4lligkeitsmitteilung<\/strong> an den K\u00e4ufer. \u00dcblich ist oftmals eine Zahlungsfrist von 2 Wochen. Die schriftliche Zahlungsaufforderung beinhaltet auch, ob der Betrag direkt an den Verk\u00e4ufer oder auf ein Notaranderkonto \u00fcberwiesen wird.<\/p>\n <\/a>Wird die Immobilie \u00fcber Darlehen finanziert, kann auch die Bank den Kaufpreis nach Zahlungsanweisung des K\u00e4ufers \u00fcberweisen. Hierf\u00fcr ben\u00f6tigt sie den Nachweis der Auflassungsvormerkung<\/strong>, die Urkunde \u00fcber die Bestellung der Grundschuld sowie die notarielle Zahlungsaufforderung. Die Grundschuldbestellungsurkunde<\/strong> erh\u00e4lt die Bank direkt vom Notar.<\/p>\n Wenn Sie in Deutschland eine Immobilie erwerben, fallen \u00fcber den Kaufpreis hinaus weitere, nicht unerhebliche Kosten an. Diese sollten Sie unbedingt bei Ihren Finanzierungs\u00fcberlegungen ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n F\u00fcr die reinen Kaufnebenkosten<\/strong> m\u00fcssen sie meist mit 10-15 Prozent vom Kaufpreis kalkulieren.<\/p>\n <\/a>Individuell entstehen weitere einmalige Positionen, z.B. f\u00fcr Gutachter, Umzug, Renovierung und Umbauten, sowie laufende Kosten f\u00fcr Versicherungen, Zinsen etc.<\/p>\n Zwischen der Beurkundung des Immobilienkaufvertrages und dem rechtskr\u00e4ftigen Eigent\u00fcmerwechsel durch Grundbucheintrag vergeht in der Regel einige Zeit. Die sogenannte Auflassungsvormerkung (\u00a7 883 BGB)<\/strong> sichert w\u00e4hrenddessen dem K\u00e4ufer die Vorrechte gegen\u00fcber anderen Interessenten oder Gl\u00e4ubigern.<\/p>\n Durch die Auflassungsvormerkung im Grundbuch ist der Verk\u00e4ufer an den Verkauf gebunden. Er kann <\/a>die Immobilie nicht mehr an jemand anderen ver\u00e4u\u00dfern. Auch im Falle einer Insolvenz des Verk\u00e4ufers bleibt durch die Auflassungsvormerkung das Kaufvorrecht des K\u00e4ufers<\/strong> bestehen.<\/p>\n Ist der Eigent\u00fcmerwechsel schlie\u00dflich vollzogen, spricht man von der Auflassung<\/strong> im Grundbuch.<\/p>\n Die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen. Sie dient in der Regel dazu, Schulden abzusichern, die der Eigent\u00fcmer eines Grundst\u00fccks oder einer Immobilie gegen\u00fcber Gl\u00e4ubigern hat. Mit der eingetragenen Grundschuld im Grundbuch<\/strong> kann der Eigent\u00fcmer die betreffende Immobilie nicht ohne die Zustimmung seines Kreditgebers ver\u00e4u\u00dfern.<\/p>\n Die Grundschuld dient h\u00e4ufig zur Absicherung von Finanzierungen<\/strong> beim Immobilienkauf oder Hausbau. Sie wird in der Regel in Abteilung III im Grundbuch<\/strong> eingetragen und begr\u00fcndet damit ein sogenanntes dingliches Verwertungsrecht<\/strong>.<\/p>\n Im Falle der Zahlungsunf\u00e4higkeit des Kreditnehmers, kann der Kreditgeber die Immobilie z.B. durch Zwangsversteigerung<\/strong> oder Zwangsverwaltung<\/strong> verwerten, um damit die Restschuld zu begleichen.<\/p>\n Wenn der zugrundeliegende Kredit wie vereinbart beglichen wird, kann die Grundschuld anschlie\u00dfend aus dem Grundbuch gel\u00f6scht werden.<\/p>\n <\/a>Im Gegensatz zur fr\u00fcher f\u00fcr die Baufinanzierung oftmals verwendeten Hypothek ist die Grundschuld grunds\u00e4tzlich unabh\u00e4ngig vom urspr\u00fcnglich besicherten Darlehen. Alternativ zur L\u00f6schung<\/strong> kann sie daher auch abgetreten<\/strong> oder als Sicherheit f\u00fcr einen weiteren Kredit<\/strong> genutzt werden.<\/p>\n Das Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, das vom Notar verwaltet wird. Es bietet beim Immobilienkauf nochmals zus\u00e4tzliche Sicherheit f\u00fcr den Transfer des Kaufpreises.<\/p>\n Wird beim Immobilienverkauf ein Notaranderkonto<\/strong> genutzt, \u00fcberweist der K\u00e4ufer nach Vertragsunterzeichnung und Aufforderung durch den Notar den vereinbarten Kaufpreis nicht direkt an den Verk\u00e4ufer, sondern zahlt es auf das Notaranderkonto ein.<\/p>\n Verk\u00e4ufer und Notar haben damit die Sicherheit, dass seitens des K\u00e4ufers der Vertrag erf\u00fcllt wurde. Der Verk\u00e4ufer erh\u00e4lt allerdings noch keinen Zugriff auf die Zahlung, denn aktuell wurde das Immobilieneigentum ja noch nicht \u00fcbertragen.<\/p>\n Erst wenn alle notwendigen Voraussetzungen f\u00fcr die lastenfreie Eigentums\u00fcbertragung erf\u00fcllt sind und der K\u00e4ufer als neuer Eigent\u00fcmer im Grundbuch eingetragen ist, gibt der Notar das Geld frei und \u00fcberweist es dem Verk\u00e4ufer auf sein Konto.<\/p>\n Die Nutzung eines Notaranderkontos kann die Bezahlung des Kaufpreises beim Immobilienkauf zus\u00e4tzlich absichern<\/strong>. Allerdings dauert dieser Vorgang oftmals l\u00e4nger als die direkte \u00dcberweisung zwischen K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer. Zudem fallen f\u00fcr das Notaranderkonto Geb\u00fchren<\/strong> an. Diese sind in \u00a7 34 Absatz 3, Anlage 2, Tabelle B im Gerichts- und Notarkostengesetz<\/a> bundeseinheitlich festgelegt. Bei einem Immobilienwert von beispielsweise 350.000 Euro betragen sie 685 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. (Stand 2022)<\/p>\n Bei den allermeisten Immobiliengesch\u00e4ften erfolgt die Bezahlung direkt zwischen K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer. Es kommt kein Notaranderkonto zum Einsatz.<\/p>\n Ein Notaranderkonto darf nur er\u00f6ffnet werden, wenn ein sogenanntes \u201eberechtigtes Sicherungsinteresse\u201c<\/strong> vorliegt. Dies regelt \u00a7 57 des Beurkundungsgesetz (BeurkG). Gr\u00fcnde hierf\u00fcr k\u00f6nnen sein:<\/p>\n Welche Aufgaben hat der Notar beim Immobilienkauf? Wer sucht den Notar beim Verkauf einer Immobilie aus? Wer bezahlt den Notar? Was sollte gekl\u00e4rt sein, bevor es zum Notar geht? Welche Aufgaben \u00fcbernimmt der Notar vor dem Beurkundungstermin? Wie l\u00e4uft die Beurkundung des Immobilienkaufs beim Notar ab? Wie geht es nach der Beurkundung weiter? Wann […]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-3539","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"\n
\nWelche Aufgaben hat der Notar beim Immobilienkauf?<\/h2>\n
Wer sucht den Notar beim Verkauf einer Immobilie aus?<\/h2>\n
Wer bezahlt den Notar?<\/h2>\n
Was sollte gekl\u00e4rt sein, bevor es zum Notar geht?<\/h2>\n
\n
Welche Aufgaben \u00fcbernimmt der Notar vor dem Beurkundungstermin?<\/h2>\n
\n
Wie l\u00e4uft die Beurkundung des Immobilienkaufs beim Notar ab?<\/h2>\n
Wie geht es nach der Beurkundung weiter?<\/h2>\n
\n
Wann muss die Zahlung des Kaufpreises erfolgen?<\/h2>\n
\n
Welche Nebenkosten sind mit einem Immobilienkauf verbunden?<\/h2>\n
\n
\n
Was ist eine Auflassungsvormerkung?<\/h2>\n
Was ist eine Grundschuld?<\/h2>\n
Was ist ein Treuhandkonto oder Notaranderkonto?<\/h2>\n
\n