{"id":3539,"date":"2022-06-27T17:18:13","date_gmt":"2022-06-27T15:18:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/immobilien-notar\/?page_id=3539"},"modified":"2023-12-12T10:50:38","modified_gmt":"2023-12-12T09:50:38","slug":"faq-haeufig-gestellte-fragen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.immobilien-kaufen-frankfurt.de\/faq-haeufig-gestellte-fragen\/","title":{"rendered":"FAQ – H\u00e4ufig gestellte Fragen"},"content":{"rendered":"

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Welche Aufgaben hat der Notar beim Immobilienkauf?<\/a><\/p>\n

Wer sucht den Notar beim Verkauf einer Immobilie aus?<\/a><\/p>\n

Wer bezahlt den Notar?<\/a><\/p>\n

Was sollte gekl\u00e4rt sein, bevor es zum Notar geht?<\/a><\/p>\n

Welche Aufgaben \u00fcbernimmt der Notar vor dem Beurkundungstermin?<\/a><\/p>\n

Wie l\u00e4uft die Beurkundung des Immobilienkaufs beim Notar ab?<\/a><\/p>\n

Wie geht es nach der Beurkundung weiter?<\/a><\/p>\n

Wann muss die Zahlung des Kaufpreises erfolgen?<\/a><\/p>\n

Welche Nebenkosten sind mit einem Immobilienkauf verbunden?<\/a><\/p>\n

Was ist eine Auflassungsvormerkung?<\/a><\/p>\n

Was ist eine Grundschuld?<\/a><\/p>\n

Was ist ein Treuhandkonto oder Notaranderkonto?<\/a><\/a><\/p>\n

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Welche Aufgaben hat der Notar beim Immobilienkauf?<\/h2>\n

Der Notar beurkundet<\/strong> im Beisein von Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer den Kaufvertrag einer Immobilie. Er k\u00fcmmert sich um die notwendige Kommunikation mit Beh\u00f6rden<\/strong>, informiert, ber\u00e4t und sorgt daf\u00fcr, dass der Eigent\u00fcmerwechsel rechtssicher<\/strong> erfolgen kann.<\/p>\n

Der Kauf bzw. Verkauf von Grundst\u00fccken, H\u00e4usern, Wohnungen oder anderer Immobilien kann in Deutschland nur mit Beteiligung eines Notars erfolgen. Dies schreibt das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch (\u00a7 313b BGB) vor.<\/p>\n

Eine wesentliche Aufgabe des Notars ist hierbei der Schutz beider Vertragsparteien<\/strong>. Der Verk\u00e4ufer ist davor zu bewahren, sein Eigentum ohne Bezahlung zu verlieren. Ebenso soll der K\u00e4ufer nicht den Kaufpreis bezahlen, ohne dass er in den Besitz der Immobilie kommt.<\/p>\n

Der Notar haftet f\u00fcr die korrekte Abwicklung des Immobilienverkaufs<\/strong>. Der Verkaufsprozess sowie die Vereinbarungen zwischen Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer werden im Notarvertrag als notariell beurkundeten Immobilienkaufvertrag festgehalten.<\/p>\n

Dar\u00fcber hinaus sorgt der Notar f\u00fcr einen rechtssicheren, ordnungsgem\u00e4\u00dfen Ablauf des Immobilienverkaufs. Im Vorfeld kl\u00e4rt er offene Fragen und sorgt daf\u00fcr, dass alle ben\u00f6tigten Unterlagen vorliegen. So m\u00fcssen beispielsweise m\u00f6gliche Grundbuchlasten<\/strong> gekl\u00e4rt werden, die \u00dcbergabe- und Zahlungsmodalit\u00e4ten<\/strong> sind zu besprechen, ebenso wie der Umgang mit eventuell vorhandenen Mietverh\u00e4ltnissen.<\/p>\n

Anschlie\u00dfend erstellt der Notar den Entwurf des Immobilienkaufvertrages<\/strong> und sendet diesen den Vertragsparteien zu. Besteht mit dem Entwurf beiderseitiges Einverst\u00e4ndnis, erfolgt der eigentliche Beurkundungstermin<\/strong>. In diesem wird der Vertrag nochmals vorgelesen. Mit Unterzeichnung des Immobilienkaufvertrages im Beisein des Notars wird dieser zu einer rechtsicheren Urkunde und f\u00fcr den Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer verbindlich.<\/p>\n

<\/a>Nach der Beurkundung k\u00fcmmert sich der Notar um den reibungslosen Vollzug des Vertrages<\/strong>. Wenn alle Voraussetzungen erf\u00fcllt und der Kaufpreis sowie die Grundsteuer bezahlt sind, veranlasst der Notar die \u00dcbertragung des Immobilieneigentums an den neuen Besitzer. Abschlie\u00dfend pr\u00fcft er nochmal, dass die Umschreibung im Grundbuchamt<\/strong> korrekt erfolgt ist.<\/p>\n

Wer sucht den Notar beim Verkauf einer Immobilie aus?<\/h2>\n

<\/a>Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wer beim Verkauf von Grundst\u00fccken in Deutschland den Notar ausw\u00e4hlt. Hier besteht Wahlfreiheit. Beide Parteien k\u00f6nnen sich gemeinsam f\u00fcr einen Notar entscheiden. Meist ist es jedoch der K\u00e4ufer, der den Notar bestimmt.<\/p>\n

Wer bezahlt den Notar?<\/h2>\n

Die Notarkosten beim Immobilienverkauf, dessen Auslagen sowie Geb\u00fchren des Grundbuchamts \u00fcbernimmt in der Regel der K\u00e4ufer. Auch hier gibt es jedoch keine gesetzlichen Vorgaben. Abweichende Regelungen \u00fcber die Kostenverteilungen sind m\u00f6glich. Diese sollten ebenfalls notariell beurkundet werden.<\/p>\n

Auch wenn der K\u00e4ufer die gesamten Notar- und Grundbuchkosten<\/strong> \u00fcbernimmt, haften beide Vertragsparteien gesamtschuldnerisch f\u00fcr deren Begleichung.<\/p>\n

<\/a>Die H\u00f6he der Notarkosten sowie weitere Geb\u00fchren, z.B. f\u00fcr die \u00c4nderungen im Grundbuch, sind im Gerichts- und Notarkostengesetz<\/strong> (GNotKG) geregelt. Sie berechnen sich unabh\u00e4ngig vom Arbeitsaufwand und betragen rund 2 Prozent vom Kaufpreis.<\/p>\n

Hier finden sie ein paar Beispiele f\u00fcr die Grundbuch- und Notarkosten<\/a> beim Immobilienkauf.<\/p>\n

Was sollte gekl\u00e4rt sein, bevor es zum Notar geht?<\/h2>\n

Bevor es zum Notar geht, sollten Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer grundlegende Einigkeit zum Immobiliengesch\u00e4ft<\/strong> erzielt haben. Hierzu geh\u00f6ren:<\/p>\n